Sehr viele Menschen scheuen den Gang zu einem Rechtsanwalt, weil sie nicht wissen und auch nicht abschätzen können, welche Kosten auf sie zukommen werden. Aber nur eine qualifizierte rechtliche Beratung, wie sie ein Rechtsanwalt anbietet, stellt sicher, dass bestehende Ansprüche durchgesetzt bzw. ungerechtfertigte Gegenansprüche abgewehrt werden können.

Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes wird nach dem "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz", kurz RVG genannt, abgerechnet. Sie bestimmt, welche Gebühren ein Rechtsanwalt im Einzelfall verlangen darf.

Im RVG ist unter anderem festgelegt, dass der Anwalt für eine erstmalige Beratung einen Maximalbetrag in Höhe von EUR 190,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (16%) verlangen darf. Der Rechtsanwalt hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Einkommensverhältnisse des Mandanten angemessen zu berücksichtigen, so dass die Gebühr unter EUR 190,- liegen kann. Kommt es später zu einem Gerichtsverfahren, verteuert die Erstberatung die Gebühren des Prozesses nicht, sondern wird darauf angerechnet.

Die zeitliche Dauer einer Erstberatung ist nicht begrenzt. Man sollte dafür aber mind. 1 Stunde einplanen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sollte geprüft werden, ob die Kosten übernommen werden.

Auch wenn der Rechtssuchende kein oder nur ein geringes Einkommen hat, ist für ihn eine rechtliche Beratung nicht ausgeschlossen. Er kann sich bei seinem nächsten Amtsgericht bei Nachweis seines geringen Einkommens einen Rechtsberatungsschein ausstellen lassen. Damit kann er dann einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen und sich von ihm kostenlos beraten lassen.


Wenn ein Mandant die Kosten eines Prozesses nicht übernehmen kann, sollte Prozesskostenhilfe
beantragt werden.
Dazu muss er mittels seines Gehaltszettels, Rentenbescheides, Nachweises über den Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe sein geringes Einkommen belegen.

Oft ist es so, dass der Mandant zwar relativ gut verdient, aber noch Schulden abgezahlt werden müssen. Diese monatlichen Darlehenszahlungen mindern das Einkommen und können zur Gewährung von Prozesskostenhilfe führen. Der Antrag an das Gericht in einem laufenden Verfahren ist kostenlos.

Die Gerichts- und Anwaltskosten werden vom Staat entweder ganz übernommen oder bei besseren Einkommensverhältnissen gibt es die Möglichkeit, dass der Mandant die Kosten in Raten abzahlt.

Auch kann der Fall eintreten, dass Prozesskostenhilfe abgeleht wird. In diesen Fall können Sie mit mir Ratenzahlungen vereinbaren, weil dann die Kosten vom Mandant selbst übernommen werden müssen.
So werden in einem solchen Fall die Kosten eines Verfahrens auf überschaubare monatliche Raten
verteilt.

 

 

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